Leistungen

 

Welche Aufgabenkreise können durch das Gericht festgelegt werden?

 

Postangelegenheiten:

Post- und Fernmeldeangelegenheiten sind vom Grundgesetz ein besonders geschütztes Rechtsgut und werden deshalb als gesonderter Aufgabenkreis benannt. Der Betreuer kann Entscheidungen über den Fernmeldeverkehr treffen und die Post des Betroffenen entgegennehmen, öffnen und je nach Lage an den Betroffenen aushändigen.

 

Wohnungsangelegenheiten:

Zu diesem Aufgabekreis gehören alle Angelegenheiten, die mit der Wohnsituation des Betreuten zu tun haben. Im Mittelpunkt stehen Tätigkeiten, die mit der Beschaffung und Erhaltung von Wohnraum für den Betreuten zu tun haben. Das beinhaltet sowohl die laufenden Mietzahlungen als auch z.B. die Abwendung einer Räumungsklage und ggf. die Regulierung der Mietschulden. Somit ist ein Netzwerk aus Wohnungsbaugesellschaften, sonstigen Vermietern, Wohnungsbehörden, Wohngeld stellen, Maklern, Wohnungsverwaltern, Hausmeistern und ähnlichen Personen notwendig, um Gespräche mit diesen Kontakten und Stellen zu führen. Es kann vorkommen, dass für Betreute Anträge auf Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen,oder Anträge auf Wohngeld zu stellen sind. Für die Auflösung einer Wohnung (beispielsweise wegen Umzug in ein Seniorenwohnheim, da der Betreute nicht mehr allein leben kann oder möchte) ist die Genehmigung des Betreuungsgerichtes erforderlich. Nicht selten kommt es vor, dass aufgrund der zu regelnden Mietzahlungen dieser Aufgabenkreis durch den der Vermögenssorge erweitert wird.

 

Gesundheitssorge:

Hierbei kümmert sich der Betreuer um alle Fragen rund um die Gesundheit. Der zu Betreuende muss in alle medizinischen Maßnahmen selbst einwilligen, solange er die Folgen und die Tragweite des Eingriffs erkennen und seinem Willen dementsprechend äußern kann. Ist diese Einsichtfähigkeit des Betreuten jedoch nicht gegeben, so muss stellvertretend der Betreuer einwilligen.

Beispiele aus dem Alltag:

  • ärztliche Versorgung prüfen und ggf. neue Arztwahl
  • Krankenversicherung, Kostenübernahme des Sozialleistungsträgers für Behandlungen prüfen
  • Regelungen bei einer Krankenhauseinweisung
  • Die Einleitung und Zustimmung zu therapeutischen Maßnahmen
  • Einwilligung bei der Verabreichung von Medikamenten
  • Organisation von Pflegediensten für zu Hause
  • Heimplatz organisieren, wenn der Betroffene nicht mehr nach Hause kann

 

 Vermögenssorge:

Die Vermögenssorge kann sich auf alle finanziellen Angelegenheiten beziehen oder aber unter Berücksichtigung des Erforderlichkeitsgrundsatzes auf einzelne Aufgabenbereiche beschränken. Der Betreuer ist beispielsweise für die folgenden finanziellen Angelegenheiten zuständig:

Beispiel aus dem Alltag:

  • Vermögen und Finanzen verwalten
  • Geltendmachung von Ansprüchen (Arbeitslosengeld, SGBIII, Leistungen nach SGBII und SGB XII) und Leistungen (z.B. Befreiung von Zuzahlung zu Arzneimitteln, Wohngeldantrag, Gebührenbefreiung GEZ, Antragstellung auf Leistungen der Kranken- und Pflegekasse, Rentenantrag )
  • Schuldenregulierung
  • Erbangelegenheiten
  • Steuererklärung
  • Kostenregelung für Wohnheim oder den Tagesstättenplatz

 

Behördenangelegenheiten:

Diese sind in der Gesundheitssorge, der Aufenthaltsbestimmung und der Vermögenssorge zwar schon beinhaltet, jedoch werden diese manchmal noch einmal explizit aufgeführt, um Lücken in der gesetzlichen Betreuung zu schließen.

Beispiele aus dem Alltag:

  • Betreute vor Behörden/ Gerichten/ Einrichtungen vertreten
  • Aufenthaltsrechte für Menschen nicht deutscher Herkunft sichern
  • Ansprüche durchsetzen

Aufenthaltsbestimmung:

Der Betreuer sollte gemeinsam mit dem Betroffenen den geeigneten Aufenthaltsort wählen. Dabei sind die Bedürfnisse (Wille und Wohl) und die Möglichkeiten des Betreuten zu beachten. In der Praxis kann dies z.B. den Verbleib in der häuslichen Umgebung bei entsprechender ambulanter Hilfe oder einen Umzug in eine geeignete Einrichtung bedeuten. Die Unterstützung durch den Betreuer ist besonders dann wichtig, wenn der Betroffene wegen seiner Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, eine Entscheidung zu treffen. 

 

 

 

 

 

 

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